Wehrdienst | Zivildienst


Geschichte Philosophie

Wehrdienst
Zivildienst

Loading ... Loading ...

Abgegebene Stimmen: 179
Beginn der Abstimmung: 5.7.2010, 09:00 Uhr
Ende der Abstimmung: - offen -


Ab 1. Juli betragen die Dienstzeiten für Wehrdienst wie Zivildienst nur noch sechs Monate. Bei vielen Zivildienststellen wird dadurch der Anteil der Ausbildungszeit an der eigentlichen Dienstzeit so hoch, dass diese Stellen unwirtschaftlich werden und zukünftig wegfallen. Ähnliches gilt für die Bundeswehr, bei der Wehrpflichtige nach ihrer Ausbildungszeit nicht mehr im Ausland eingesetzt werden können. Alle, die dennoch in Afghanistan oder anderswo auf der Welt unser Land verteidigen möchten, können dies nur noch als Freiwillig Wehrdienst Leistende (FWDL) oder Zeitsoldaten tun, die sich für mindestens zwei Jahre verpflichten.

Wie WIDL heute aus gewöhnlich gut infiltrierten Kreisen erfuhr, soll für all diese Kriegswilligen ein Verfahren wieder eingeführt werden, das bereits von 1956 bis 1976 und dann wieder von 1977 bis 1983 für viel Diskussionsstoff gesorgt hatte: die so genannte “Gewissensprüfung“. Diesmal allerdings unter umgekehrten Vorzeichen: Der kriegswillige Wehrdienstleistende muss nachweisen, dass er den Dienst mit der Waffe mit seinem Gewissen vereinbaren kann.

“Wir möchten damit verhindern”, erklärte Verteidigungsmister Karl-Theodor zu Guttenberg, “dass die Einsatzwilligen später der Gesellschaft zur Last fallen”, weil sie zum Beispiel, so der smarte Ex-Wirtschaftsminister, unter posttraumatischen Belastungsstörungen litten. Denn: “Das ist nicht finanzierbar.”

Tags: , , , ,

Montag, Juli 5th, 2010 Geschichte, Philosophie

Noch keine Kommentare.

Einen Kommentar hinterlassen

 

Nächstes WIDL am Mo, 13.2.12:

Stadt | Land

Vorschläge für weitere WIDLs? Einfach per E-Mail oder Formular abgeben.

WIDL twittert unter @weristdirlieber

WIDL liken und plussen

Kategorien

Archiv